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Scheidungen:

 

Trennungen sind oftmals eine schwere Zeit für ehemalige Ehepartner und deren Angehörige. In dieser Zeit möchte man sich nicht mit den rechtlichen Gegebenheiten von  Ansprüchen während der Trennungszeit bis hin zur Scheidung befassen. Nachdem es jedoch zu ersten Problemen in der Trennungsphase kommt, muss guter Rat nicht teuer sein. Wir helfen Ihnen bereits in Ihrer Trennungszeit damit Sie Ansprüche wie Trennungsunterhalt, Umgangsrecht zu gemeinsamen Kindern oder Wohnungszuweisungen durchsetzen können.

 

Auch hinsichtlich der Scheidung sind viele Fragen zu klären. Im Regelfall leben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das gemeinsame Vermögen muss daher auf beide Ehepartner in gerechter Art und Weise verteilt werden. Gemeinsame Immobilien oder wertvolle Geschenke der Eltern eines Ehepartners werfen immer wieder die Frage auf, welche Vermögenswerte ausgeglichen werden müssen. Lassen Sie sich durch uns professionell beraten und schonen Sie dadurch Ihre Nerven und Ihren Geldbeutel.

Sorgerecht/Umgangsrecht:

Gemeinsame Kinder der getrennten oder geschiedenen Ehepartner sind die Leidtragenden der Situation. Oftmals versuchen Ehepartner durch Umgangsverbote oder unrechtmäßige Beantragung des alleinigen Sorgerechts weiteren Druck auf den ehemaligen Ehepartner auszuüben. Im Regelfall hat jeder Ehepartner das Recht und die Pflicht, seine Kinder regelmäßig zu besuchen und diese auch zu sich zu nehmen. Auch das Sorgerecht wird im Regelfall gemeinsam ausgeübt werden. Hierbei gibt es jedoch selbstverständlich auch berechtigte Ausnahmen, wenn beispielsweise eine Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist. Wir beraten Sie gerne umfassend und setzen Ihre Rechte durch.

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