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Verkehrsunfälle:

 

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht man als Privatperson einer scheinbar übermächtigen Versicherung gegenüber und versucht an sein Recht zu kommen. 

Wir helfen Ihnen von der ersten Sekunde des Schadensfalls an. Sobald Sie einen unverschuldeten Schaden erlitten haben sollten Sie unbedingt zunächst einen Rechtsanwalt beauftragen. Wir prüfen für Sie, ob Sie einen Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten einholen müssen. Als Geschädigter haben Sie die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sonst kommt es schnell zu Kürzungen durch die gegnerische Versicherung. Wir beraten Sie auch hinsichtlich des Nutzungsausfallschadens oder der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs. Oftmals verweigert die gegnerische Versicherung den Ausgleich von überhöhten Mietwagenkosten. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen Sachverständige, mit denen wir bislang stets gute Erfahrungen gemacht haben. 

Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen zahlt die gegnerische Versicherung auch die Kosten eines Rechtsanwalts. Sie haben insoweit keine weitere Zahlung an uns zu leisten.

Bußgeldverfahren:

Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid auf Fehler. Bis zu 80 % aller Bußgeldbescheide enthalten formelle oder materielle Fehler. Dies kann dazu führen, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben werden muss. Auch eine Einstellung des Verfahrens kommt in Betracht. Wurde Ihnen ein Fahrverbot auferlegt, können wir in bestimmten Fällen eine Erhöhung der Geldbuße mit Erlass des Fahrverbots erreichen. Zahlen Sie nicht vorschnell und lassen Sie sich durch unsere Kanzlei beraten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des Verfahrens.

Strafverfahren bei Verkehrsunfällen:

Sie haben einen Unfall verursacht und sind in Panik davon gefahren? Sie hatten es eilig und haben gedrängelt? Die Folge ist mit Sicherheit ein Strafverfahren gegen Sie und die Gefahr der Entziehung der Fahrerlaubnis. Wir vertreten Sie bereits im Ermittlungsverfahren, da hier oftmals die Weichen für die zukünftige Verurteilung gestellt werden. Sollten wir keine Einstellung erreichen können, vertreten wir Sie vor Gericht und versuchen das geringstmögliche Strafmaß für Sie zu erstreiten.

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